Rückblick auf das Jahr 2017 – von Bertrand Stern
3. Februar 2018 Joshua

Rückblick auf das Jahr 2017 – von Bertrand Stern

Bertrand Stern, der Initiator von “CaRabA” sieht seine Prognose bestätigt, dass der Wandel zu einer Landschaft des frei-sich-bildens nur eine Frage der Zeit ist:

Umbruchzeiten sind als Momente des Wandels ein Zeichen dafür, daß ein tradiertes Gestern im verunsicherten Heute auf ein unbekanntes Morgen weist. Weshalb? Weil erstens Altes nicht mehr unbedingt stimmt; weil zweitens der Wandel für das Lebendige, das Gesunde steht; weil drittens gewandelte Umstände nach innovativen, kreativen Lösungen rufen. Die große Frage und Herausforderung ist: Was kennzeichnet dieses Morgen? Hoffnungen und Erwartungen – oder Ängste und Verunsicherungen? In diesem Klima versuchen bestimmte Kräfte, jedweden Wandel zu unterbinden: mit aller Gewalt möchten sie das Alte erhalten, aufrechterhalten. Diese Illusion ähnelt dem wahnhaften Unterfangen, die Fluten eines Wasserlaufs mit einem Damm aufzuhalten, der nun immer höher, immer breiter, immer stärker werden muß: wie sinnlos!

Mehr schlecht denn recht hat über zwei Jahrhunderte der Versuch gedauert, die natürliche, angeborene Neugier, die soziale Kompetenz, die kreative Potenz, die Selbstbestimmtheit und Würde des jungen Menschen zu kanalisieren: ihn „dank“ einer immer intensiveren Beschulung immer besser zu zivilisieren. Der von Anfang an geleistete Widerstand hiergegen sollte mit immer „besseren“ (pädagogischen?) Methoden gewaltsam unterdrückt, verdrängt und sublimiert werden, was das Wachsen dieses Widerstands nicht aufhielt: zum einen deshalb, weil die Gewalt unerträglich – und zum Teil gesetzlich verboten – wurde; zum zweiten weil die immer schlechteren Ergebnisse unerträglicher wurden; zum dritten weil Menschen sich zunehmend widersetzten, zumal sie, viertens, durch die nicht mehr zu unterdrückende Information erfuhren, daß es auch ganz anders sein könnte, daß es Wichtigeres, Lebendigeres, Besseres gäbe…

Zeiten des Umbruchs sind immer unruhig, beunruhigend. Manche mögen sie so empfinden, als würden sie den Boden unter den Füßen verlieren. Ist die Reaktion einiger Menschen deshalb erstaunlich, die dann dazu neigen, im angeblich Altbewährten Zuflucht zu suchen, obwohl vieles darauf hindeutet, es sei ein Trugschluß, eine Sackgasse? Die anderen aber sehen Zeiten des Umbruchs als Herausforderungen an, sich dem Innovativen mit kreativen Potentialen hinzugeben. Hierin werden sie womöglich unterstützt, wenn beispielsweise ein liebender und geliebter Mensch – eine Tochter, ein Sohn – von seinen Mitmenschen eine eindeutige Positionierung fordert: sie mögen unbedingt und bedingungslos zu ihm stehen.

Welch ein Zeichen von Wandel stellt das geforderte Bekenntnis seinerseits dar! Hier geht es nicht darum, daß wohlmeinende Eltern für ihren Nachwuchs sich etwas wünschen oder suchen oder schaffen; sondern darum, daß sie die Aussage jenes jungen Menschen, der einst zum „Kind“ gestempelt und daher als unmündig, unwissend, unfähig betrachtet wurde, nun ernstnehmen und respektieren. Anders formuliert: Wurde einst auf Grund einer normalisierten Diskriminierung der Mensch wegen seines Jungseins zum „Objekt“ („Zögling“, „Schüler“) gemacht und entsprechend be-, ja mißhandelt, so gilt es nun, ihn als „Subjekt“ so zu achten, wie auch unsere Verfassung es postuliert. In Zeiten des Umbruchs mag dies nicht immer einfach, bequem erscheinen – zumal wenn es gewiß pflegeleichter ist, dem System sich zu fügen, ihm sich zu unterwerfen, daran brav sich anzupassen, allein was tun, wenn der betroffene Mensch es ablehnt, wenn er sich dieser Anpassung oder Unterwerfung verweigert?

Bezöge sich der Wandel „nur“ auf die zwischenmenschlichen Beziehungen von alt und jung (oder, richtiger: von alt und neu!), würde es gelten, für die Herausforderung entsprechend menschliche Lösungen zu finden. Doch der Wandel greift in einen als kritisch zu betrachtenden und zu bezeichnenden Bereich ein: den der Beschulung. Just da vermehren sich weshalb auch immer, fast epidemisch die „Fälle“ von jungen Menschen, die – egal wie jung oder alt – ein schlichtes, aber klares „Nein!“ aussprechen oder ihre Ablehnung zum Ausdruck bringen: etwa über den Umweg einer angeblichen körperlichen oder geistig-seelischen Krankheit. Nun wäre der somit aufkommende Konflikt kein Drama, wenn die ihr Nein artikulierenden Menschen als wirkliche Subjekte, als vollwertige Partner erkannt und anerkannt wären. Doch dieses Nein verstößt nunmal gegen die „Normen der Normalität“, also gegen bestimmte Gesetze, weshalb all jene, die auf eine „ordnungsgemäße Schulanwesenheit“ zu achten haben, vor einem „Problem“ stehen: Was tun? Selbst wenn einige der Verantwortlichen in den Behörden außerhalb ihrer amtlichen Tätigkeit, im persönlichen, privaten Gespräch durchaus bereit sind anzuerkennen, daß die unhaltbaren Zu- oder Mißstände dringend geändert werden müssen, so ändert sich nichts, weil die für eine Änderung „Verantwortlichen“ sich politisch nicht zuständig fühlen: „Kinderkram!“

Es gibt derzeit einen offensichtlichen Widerspruch, der für die Betroffenen kaum auszuhalten ist: Auf der einen Seite einen sich zweifellos gerade vollziehenden großen Umbruch; auf der anderen Seite Behörden, insbesondere Schulbehörden, die in den vergangenen Wochen und Monaten versuchten, mit aller Gewalt ihr verfassungswidriges Schulmonopol zu schützen. Trotz der oft unzähligen Versuche, mit allerlei Verantwortlichen auf allen Ebenen der Schulen ins Gespräch zu kommen, und trotz der zuhauf ausgesprochenen Drohungen, welche zumeist auch ein Beweis von Schwäche sind, mündeten viele der ausweglosen Auseinandersetzungen in zumeist langwierige und widersinnige Gerichtsverfahren. Und obschon einige Schulämter meinten, die Mütter und/oder Väter von sich der Schule verweigernden Töchtern und Söhnen dadurch zwingen zu können, daß diese mit Verfahren überhäuft wurden (bei manchen Familien waren gleichzeitig bis zu acht Verfahren: Bußgeld, Zwangsgeld, Familiengericht, oberlandesgerichtliche Beschwerden usw. zu behandeln! Dies bedeutet nicht, daß alle Verfahren mit einem für die Betroffenen negativen Urteil endeten, gar nicht!), wird diese schulbehördliche Staatsgewalt den angesagten Wandel nicht verhindern, nicht aufhalten können!

Angesichts des auffälligen Widerspruchs zwischen einerseits dem, was wissenschaftlich, auch rechtswissenschaftlich erkannt und anerkannt wird und andererseits dem, was etwa Gerichte als „normal“ betrachten, um ihre Urteile zu fällen, ist zu fragen, ob solche Widersprüche langfristig haltbar sind oder wodurch es auch hier zum längst angesagten und fälligen Wandel in Gestalt des erhofften juristischen Durchbruchs kommen wird? Wie lange kann es noch dauern?

Da ich glücklicherweise kein Prophet bin, kann ich selbstverständlich auf diese Frage keine Antwort geben. Stimmt mein – gewiß subjektives – Empfinden, daß es allenthalben brodelt? daß es im morschen Gebälk der obsoleten Institution Schule knarrt? doch auch, daß der Widerstand sich organisiert, besser, effektiver wird? Unter den entscheidenden Faktoren dürfte sicherlich das hierzulande „allgemeines Klima“ eine große Rolle spielen. Weit über Gerichtsbeschlüsse, Bußgelder oder Drohungen hinaus bestimmen auch andere Faktoren dieses Klima: „Zufällige Begebenheiten“ haben oftmals weitreichende Folgen! Insofern bin ich davon überzeugt, daß der Wandel keine Frage des „Ob“, sondern nur des „Wann“ ist! Wenn einige entschlossene Menschen ihren Beitrag zur Lebendigkeit und zur Menschlichkeit unseres heutigen und künftigen Daseins leisten, ist der Wandel unaufhaltsam: diesmal nicht um Pflanzen und Bäume, nicht um Tiere, nicht um Luft und Wasser, sondern um unsere unmittelbaren Töchter und Söhne, um unsere Enkelinnen und Enkel… und insbesondere um ihr naheliegendes und verfassungsmäßiges Recht, frei sich zu bilden – selbstverständlich!

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